by Mila Jan 23,2025
Eine Filmproduktionsfirma aus Louisiana, Stellarblade, hat eine Klage wegen Markenverletzung gegen Sony und Shift Up, die Macher des PS5-Spiels Stellar Blade, eingereicht.
Markenkonflikt: Stellarblade vs. Stellar Blade
In der Klage, die Anfang dieses Monats eingereicht wurde, wird behauptet, dass die Verwendung des Namens „Stellar Blade“ durch Sony und Shift Up für ihr Spiel die bestehende Marke von Stellarblade verletzt. Das auf Werbespots, Dokumentationen, Musikvideos und Independent-Filme spezialisierte Filmunternehmen behauptet, der Name des Spiels habe ihrem Geschäft geschadet, weil es die Online-Sichtbarkeit beeinträchtigt habe. Suchergebnisse für „Stellarblade“ werden mittlerweile vom Spiel dominiert, was es für potenzielle Kunden schwierig macht, die Filmproduktionsfirma zu finden.
Die Klage fordert Schadensersatz, Anwaltskosten und eine einstweilige Verfügung, um die weitere Nutzung von „Stellar Blade“ (oder Variationen davon) durch Sony und Shift Up zu verhindern. Der Kläger verlangt außerdem die Vernichtung aller Stellar Blade-Materialien, die sich im Besitz der Spieleentwickler und des Herausgebers befinden.
Stellarblade hat seine Marke im Juni 2023 registriert, nachdem im Vormonat ein Unterlassungsschreiben an Shift Up gesendet worden war. Das Unternehmen beansprucht seit 2006 den Besitz der Domain stellarblade.com und den Betrieb seines Filmproduktionsgeschäfts seit 2011.
Shift Up verwendete zunächst den Arbeitstitel „Project Eve“ für das Spiel, bevor es ihn 2022 in „Stellar Blade“ änderte und die Marke im Januar 2023 eintragen ließ. Der Anwalt des Klägers argumentiert, dass Sony und Shift Up von Stellarblades Kenntnis hätten wissen müssen ältere Rechte. Der Anwalt betont außerdem die Ähnlichkeit zwischen den beiden Logos und dem stilisierten „S“ und behauptet, sie seien „verwirrend ähnlich“.
Der Anwalt von Stellarblade erklärte gegenüber IGN, dass das Unternehmen an fairen Wettbewerb glaube, größere Unternehmen jedoch die Rechte kleinerer Unternehmen nicht missachten sollten. Sie behaupten, dass die überlegene Online-Präsenz des Spiels Stellarblade in „digitale Vergessenheit“ gedrängt habe und die Existenz des Unternehmens gefährdet habe. Es ist wichtig zu beachten, dass Markenrechte häufig rückwirkend angewendet werden können, wodurch der Schutz über das offizielle Registrierungsdatum hinaus verlängert wird. Der Ausgang dieses Rechtsstreits bleibt abzuwarten.
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